Kinder im freien Spiel: auch das ist eine vom Aussterben bedrohte Spezies.
Wann und wo haben Sie zuletzt im öffentlichen Raum, in der Natur ein ins freie Spiel versunkenes Kind gesehen?
Im Obergrün ist das noch an der Tagesordnung! Dank der pädagogischen Arbeit von Grundschule, Kindergarten und Kita – und dank der fachkundigen Pflege des Geländes durch den Verein Bauernhoftiere für Stadtkinder.
Der Künstler Christoph Meckel schuf 1993/94 eine Serie von „Bebilderungen“ (Radierungen) zu den Rechten des Kindes.
Artikel 31 UN-Konvention über die Rechte des Kindes (1989) (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben. (2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.